Die Internationale Maaskommission (IMK) wurde 2002 bei Unterzeichnung des Maasübereinkommens (Übereinkommen von Gent) eingesetzt. Ziel des Übereinkommens ist das Erreichen einer nachhaltigen und integrierten Wasserbewirtschaftung der internationalen Flussgebietseinheit der Maas. Das Übereinkommen wurde von der Wallonischen Region, den Niederlanden, Frankreich, Deutschland, der Flämischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt sowie Belgien und Luxemburg unterzeichnet. Der Maasvertrag ist am 1. Dezember 2006 in Kraft getreten.
Die IMK hat als bedeutendste Aufgaben:
- Die Abstimmung der Verpflichtungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie,
- Die Erteilung von Gutachten und Empfehlungen an die Parteien zur(m) besseren Hochwasserverhütung und -schutz und
- Die Erteilung von Gutachten und Empfehlungen an die Parteien zur Verhütung und Bekämpfung unfallbedingter Wasserverunreinigung (Warn- und Alarmsystem).
Die Kommission tagt einmal jährlich. Für die Vorbereitung hat die IMK 5 ständige Arbeitsgruppen und einige befristete Projektgruppen.
Die IMK formuliert Empfehlungen und fasst Beschlüsse einstimmig, hat einen turnusmäßig wechselnden Vorsitz und tagt in drei Arbeitssprachen (Französisch, Niederländisch und Deutsch). Die IMK hat 9 Nichtregierungsorganisationen (NGO) als Beobachter anerkannt. Sie nehmen an den Sitzungen teil.
Die IMK hat ein ständiges Sekretariat in Lüttich, wo auch die meisten Sitzungen stattfinden. Vorsitzender ist derzeit Herr Maxime Prévot (Wallonien). Generalsekretär ist Herr Willem Schreurs (secr@meuse-maas.be).